elemente clemente

  1. I. VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSINHALT

    1. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Geschäfte mit Kunden, die Unternehmer sind. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
    2. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung bis zu seinem schriftlichen Widerruf gebunden, mindestens jedoch acht Wochen, damit wir ausreichend Zeit für sämtliche Dispositionen mit unseren Vorlieferanten haben. Der Kaufvertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung oder mit Lieferung der bestellten Ware zustande.
    3. 3. Wir liefern nicht auf Risiko und daher nur unter folgenden Bedingungen:
    4. 4. Factoring: Wir arbeiten mit einer Factoring-Gesellschaft zusammen, die unsere Kunden kreditversichert und unsere Forderungen kauft:
      1. a) Wir behalten uns vor, Bestellungen abzulehnen, wenn unser Factor den Kunden nicht kreditversichert. Die Ablehnung werden wir dem Kunden umgehend erklären.
      2. b) Für den Fall, dass wir nach Vertragsschluss erfahren, dass unser Factor das Kreditlimit des Kunden gestrichen oder reduziert hat, sind wir bis zur Lieferung der bestellten Ware berechtigt, Vorauszahlung oder Bankbürgschaft zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
    5. 5. Vorauszahlung: Im Falle der Ziffer 4 b oder der Nicht-Versicherung durch den Factor oder wenn und uns sonstige Umstände (z.B. wiederholter Zahlungsverzug, Wechsel- und Scheckproteste, Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden oder seine gesetzlichen Vertreter, Schufa-Eintrag) bekannt werden, die unsere Forderungen als gefährdet erscheinen lassen, können wir eine Vorauszahlung oder eine Bankbürgschaft bis zur Höhe des Lieferwertes verlangen. Wird die Vorauszahlung nicht innerhalb des geforderten Zeitraums (liegt in unserem Ermessen) geleistet, geht der Auftrag nicht in die Produktion und wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. An Abbildungen, Warenmustern, Musterbüchern, Skizzen, Zeichnungen und sonstigen Gegenständen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
  2. II. VERWENDUNG UNSERER MARKE BEI WERBUNG

    1. Unser Kunde verpflichtet sich, bei Bewerbung unserer Ware, nur unsere Marke „Elemente Clemente“ wie, auf dieser Seite oben abgebildet, zu verwenden. Dieselbige Verpflichtung gilt für unsere Vertreter, die unsere Ware in unserem Namen vertreiben. In jedem Fall darf die Bewerbung unserer Ware mit unserer Marke erst dann erfolgen, nachdem wir in Kenntnis des jeweiligen Mediums die grafische Darstellung unserer Marke schriftlich freigegeben haben.
  3. III. PREISE, ZAHLUNGEN

    1. 1. Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ab Lager München (exkl. Transport und Verpackung). Bei Auslandslieferung trägt der Kunde alle Zölle und Grenzabgaben. Die Verpackung wird nach bestem Ermessen vorgenommen und zum Selbstkostenpreis berechnet.
    2. 2. Unsere Rechnungen sind in Ermangelung einer anders lautenden Vereinbarung und außer im Fall der Ziffer I.5 binnen 60 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlung binnen 10 Tagen gewähren wir ein Skonto in Höhe von 4 Prozent. Bei Auswahlsendungen sind unsere Rechnungen sofort fällig.
    3. 3. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig.
  4. IV. LIEFERTERMINE

    1. 1. Die Auslieferrythmen sind wie folgt: für die Wintersaison in der Zeit von Juli bis September und für die Sommersaison in der Zeit von Januar bis März. Kundenwünsche nach einem verbindlichen Liefertermin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir den Liefertermin in Textform bestätigen.
    2. 2. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. ausbleibende oder verzögerte Lieferungen von Ware seitens Vorlieferanten, Verzögerungen in der Anlieferung von Material, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerungen nicht leisten, sind sowohl der Kunde, als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
    3. 3. Können wir einen verbindlichen Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen nicht einhalten, muss uns der Kunde erfolglos eine Nachlieferungsfrist von mindestens 10 Tagen setzen, bevor er ggf. vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz geltend machen kann.
    4. 4. Wir sind zu Teillieferung berechtigt.
    5. 5. Wir haben das Recht bis zu 5% des bestätigten Bestellwertes zu unterliefern.
  5. V. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG

    1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware in unserem Betrieb oder dem Auslieferungslager von einem Spediteur oder Frachtführer übernommen wird. Dies gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder Ähnliches übernehmen. Dies gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf.
  6. VI. EIGENTUMSVORBEHALT

    1. 1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
    2. 2. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet.
    3. 3. Sämtliche Forderungen, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware resultieren, sowie etwaige Ersatzansprüche bezüglich der Vorbehaltsware, tritt der Kunde im Voraus an uns ab.
    4. 4. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde nur unter den folgenden Bedingungen berechtigt:
      1. a) Die Vorbehaltsware darf nur im kaufmännisch üblichen und ordentlichen Geschäftsgang, insbesondere nur zu markt- und saisonüblichen Preisen veräußert werden.
      2. b) Der Kunde darf sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nicht in Verzug befinden.
    5. 5. Zahlungen seiner Kunden hat der Kunde für unsere Rechnung entgegen zu nehmen und sie vorrangig zur Begleichung unserer Forderungen zu verwenden.
    6. 6. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde tunlichst abzuwenden und uns unverzüglich mitzuteilen.
    7. 7. Bei pflichtwidrigem, unser Sicherungsinteresse gefährdenden Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Missachtung der in Absatz 4 geregelten Bedingungen, hat sich der Kunde jedweder Verfügung über die Ware zu enthalten; wir sind in diesen Fällen berechtigt, die unverzügliche Herausgabe der Vorbehaltsware auch ohne Rücktritt vom Vertrag ganz, oder teilweise zu verlangen, bzw. die Ware aus dem Geschäftslokal und/ oder Lager des Kunden zu entfernen und sie freihändig und bestmöglich zu verwerten.
    8. 8. Soweit der Wert unserer bestehenden Sicherheiten den Betrag der gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freigeben.
  7. VII. MÄNGEL

    1. 1. Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art allgemein üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sachen erwarten kann. Unerhebliche Abweichungen gelten nicht als Mangel. Das gilt insbesondere für handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, der Farbe, der Größe, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins. Wir haften nicht für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, wenn uns diese Lieferung nicht bekannt gewesen ist.
    2. 2. Der Kunde verliert das Recht, sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er die gelieferte Ware nicht unverzüglich nach Anlieferung sorgfältig untersucht und jeden Mangel, den er festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, nicht unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Ablieferung, schriftlich rügt. Eine wirksame Rüge setzt voraus, dass die Art des Mangels und der Tag der Feststellung genau bezeichnet sind.
    3. 3. Liegt ein Mangel vor, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Wir können zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung wählen und die Ersatzlieferung verweigern, wenn keine Ersatzware mehr vorrätig ist.
    4. 4. Zum Ersatz von Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn, sind wir nur nach Maßgabe von Ziffer VIII verpflichtet.
    5. 5. Mängelansprüche und Aufwendungseratzansprüche des Kunden verjähren in einem (1) Jahr. Die Frist beginnt mit Ablieferung der Ware.§ 479 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
    6. 6. Der Kunde verliert seinen Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 478 Abs.2 BGB, wenn er ihn nicht unverzüglich schriftlich geltend macht und uns Rügen und/ oder Mängelansprüche seines Kunden, sowie die Art und Weise der Erfüllung von Ansprüchen seines Kunden nicht unverzüglich schriftlich anzeigt.
    7. 7. Beim Verkauf von Ware zweiter Wahl und von Sonderposten sind Mängelansprüche des Käufers ausgeschlossen.
  8. VIII. HAFTUNG

    1. 1. Wir haften für Schäden oder Aufwendungen des Kunden nur, wenn und soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
    2. 2. Die Haftungsbeschränkung des Absatz 1 gilt nicht für Schäden und/oder Aufwendungen, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
    3. 3. Die Haftungsbeschränkung des Absatz 1 gilt ferner nicht für solche Schäden und/ oder Aufwendungen, die auf einer schuldhaften Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten beruhen. Unsere Haftung ist hier jedoch, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf den typischen und für uns vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    4. 4. Von der Haftungsbeschränkung des Absatz 1 unberührt bleiben alle gesetzlich zwingend geregelten Schadensersatzansprüche und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  9. IX. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

    1. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. 2. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche ist München.
    3. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Wir sind jedoch berechtigt, auch im Sitz des Kunden zu klagen.
  10. Essential Clothing GmbH, Stand 02.05.2014